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Tierversicherung

Die Lebendtierversicherung gilt trotz Verkauf weiter

Was viele Tierfreunde noch nicht wissen: Die Lebendtierversicherung für Tiere geht mit deren Verkauf automatisch auf den Käufer über. Das regelt das neue Versicherungsvertragsgesetz in § 95 und schließt damit eine Lücke im Versicherungsschutz: Verunglückt nämlich beispielsweise ein Pferd im Anhänger auf dem Weg zu seinem neuen Eigentümer, kommt die Versicherung für den Wert des Pferdes auf. Früher blieb der Käufer auf dem Verlust sitzen, denn der Versicherungsschutz war mit dem Verkauf des Pferdes erloschen und meist hatte der Käufer das Tier noch nicht selbst versichert. Aber Achtung: Nach dem Verkauf dürfen nur noch der Käufer des Pferdes oder der Versicherer den Vertrag kündigen, der Verkäufer ist insoweit nicht mehr Vertragspartei. Trotzdem haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die Beitragszahlung des laufenden Versicherungsjahres. Das bedeutet, dass der Versicherer ausstehende Beiträge auch beim Verkäufer einfordern könnte. Daher ist dem Verkäufer eines versicherten Pferdes zu raten, den Käufer über eine bestehende Versicherung zu informieren, im Kaufvertrag die Bezahlung des Beitrages der laufenden Versicherungsperiode zu regeln, und den Verkauf, Name und Adresse des Käufers zeitnah dem Versicherer mitzuteilen.

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Frank Richter
Rechtsanwalt
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Telefonnummer 06221/727-4619
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